Bischöfliches Kirchenmusikinstitut
Beihilfen
Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit
Liebe Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Bistums
Fulda, liebe Chorvorstände,
um den Chören und
Instrumentalist/innen in der Diözese Fulda die Ausübung Ihrer
kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum
eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung
von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Gefördert werden
die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und
Konzert und die Durchführung von Fortbildungen.
Da sich diese
Regelung in den vergangenen Jahren bewährt hat, gilt sie entsprechend auch für
das Jahr 2025.
Die Antragsfrist endet am
31. März 2025 und bezieht sich auf das Kalenderjahr 2025. Anträge können nur mit den aktuellen Formularen gestellt werden.
Die entsprechenden Antragsformulare können Sie hier herunterladen:
Beihilfe-Antragsformulare zum Download